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Hier finden Sie unsere Tipps zu aktuellen Themen:
Steuern
Alljährlich muss - zum Leidwesen der meisten Steuerpflichtigen - eine Steuererklärung eingereicht werden. Profitieren Sie schon heute mit den entsprechenden Massnahmen von den möglichen Steuerersparnissen.
Einlage in die Säule 3a: Maximumbeiträge Fr. 6'768.--/Jahr als Arbeitnehmer mit 2. Säule bzw. ohne 2. Säule 20 % des Erwerbseinkommens bzw. max. Fr. 33'840.--/Jahr.
Einkauf in 2. Säule (konsultieren Sie dazu Ihr Reglement der Pensionskasse!).
Weiterbildungskosten, wie Kurskosten, Prüfungsgebühren, Kursmaterial, Bücher, Werkzeuge usw., Reisekosten, Verpflegung usw., die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen.
Renovationen am Eigenheim können ganz oder zumindest teilweise steuerlich abgezogen werden.
Selbstgetragene Krankheitskosten (Franchise, Selbstbehalte, Zahnarztkosten, Kuren, Spitex, Heimkosten, Brille usw.), die 5 % des Nettoeinkommens übersteigen, können ebenfalls abgezogen werden.
Steuern
Pensionierung
Endlich ist es soweit, mit der Pensionierung gehegte Wünsche in Erfüllung zu bringen: Mehr Zeit haben für sich, die Familie, Sport und Hobbys. Die recht- und frühzeitige Planung der Pensionierung zahlt sich aus, denn Sie wollen ja den dritten Lebensabschnitt in finanzieller Sicherheit verbringen. Doch was gibt es zu beachten?
Im Jahr der Pensionierung können zum letzten Mal die Einzahlungen in die 3a Säule geltend machen. Aktuelle Beträge für das Jahr 2015 siehe oben. Sollte weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt werden, können längstens bis 5 Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter Beiträge eingezahlt werden. Die Beträge müssen jedoch vor dem Geburtstag, an dem man das Pensionsalter erreicht, einbezahlt sein.
Frühzeitiges (mindestens 3-4 Monate im Voraus) Anmelden des Bezuges der Rentenbeträge bei der AHV-Ausgleichskasse. Das entsprechende Formular kann unter www.sva-zuerich.ch heruntergeladen werden.
Machen Sie sich vorzeitig Überlegungen, wie Sie sich das Pensionskassengeld auszahlen lassen möchten (als Kapitalbezug, als Rente oder gemischt) und erstellen Sie ein Budget Ihrer monatlichen fixen Ausgaben, damit Sie eine Idee Ihrer finanziellenAbdeckung. Beachten Sie die dazu die geltenden Fristen, die je nach Vorsorgestiftung bis zu 3 Jahre betragen können, zur Anmeldung in Ihrem Pensionskassenreglement. Verpassen Sie die entsprechende Frist, kann das gesamte Pensionskassenguthaben nur noch als lebenslange Rente bezogen werden, was bei einem tendenziell eher sinkenden Referenzzinssatz Nachteile bergen könnte.
Eigenheimbesitzer machen sich oft Gedanken über eine Amortisation der bestehenden Hypotheken. Auch dieser Entscheid muss sorgfältig und vorsichtig geprüft werden, da die meisten Banken eine spätere Erhöhung der Hypothek bei Rentnern sehr oft nicht mehr bewilligen.